Auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegleistungen (gemäß §6) wirkt der Einrichtungsbeirat bei den täglichen Angelegenheiten unseres Haus mit. Konkrete Aufgaben und Mitwirkungsbefugnisse für unseren Einrichtungsbeirat bestehen u.a. darin:
Grundsätzlich können sich Bewohner, Angehörige, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und auch externe Vertrauenspersonen zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Einrichtungsbeiratsmitglieder treffen sich regelmäßig und tauschen sich aus. Zur Klärung bestimmter Fragen können die Einrichtungsleitung oder andere verantwortliche Mitarbeiterinnen aus der Pflege, des Sozialdienstes, der Küche oder auch der Verwaltung dazu eingeladen werden. Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates können bei Fragen und Anregungen jederzeit angesprochen werden bzw. unterstützen gerne die anderen Bewohner in ihren jeweiligen Anliegen.
Im Oktober 2024 wurde unser amtierender Einrichtungsbeirat gewählt. Er setzt sich zusammen aus: